§ 17 SGB 3

Drohende Arbeitslosigkeit

Von Arbeitslosigkeit bedroht sind Personen, die

1.
versicherungspflichtig beschäftigt sind,

2.
alsbald mit der Beendigung der Beschäftigung rechnen müssen und

3.
voraussichtlich nach Beendigung der Beschäftigung arbeitslos werden.